Aufsichten und Trainer
Mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes
(gültig seit 01.04.2003) ist für die Übernahme von Schießaufsichten eine
Ausbildung zum Schießleiter und für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen
unter 14 Jahren zusätzlich eine Ausbildung zum Vereinsübungsleiter erforderlich.
Diese Voraussetzungen erfüllen bei uns folgende Personen:
Franz Hoiß |
Schießleiter |
Markus Hammerschmid |
Schießleiter |
Christoph Schlittenbauer |
Schießleiter |
Stefan Riedl |
Schießleiter |
Benjamin Menzel |
Schießleiter |
Florian Mader |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-19) |
Philip Reiter |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-19) |
Georg Fuchs |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-19) |
Matthias Fuchs |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-19) |
Georg Schlittenbauer |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-20) |
Peter Schlittenbauer |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-22) |
Martin Papperger |
Schießleiter , Vereinsübungsleiter (VÜL-22) |
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